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Ferienpläne

 

Die Ferienpläne werden von den Schulleitungen im Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute gemeinsam mit den Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen festgelegt. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage wird darauf geachtet, dass eine große Übereinstimmung mit den Schulbezirken Freiburg, Elztal und Emmendingen entsteht. Manchmal gibt es kleine Unterschiede, die durch regionale Interessen bestimmt sind.

Ferienplan 2024/2025

Ferienplan 2025/2026

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Schulfrei?

Anfrage zur Befreiung an Schultagen

Antrag auf Befreiung

Für die Schulen in Baden-Württemberg gibt eine Schulbesuchsverordnung. (Auszug) Diese regelt auch, ob für bestimmte Anlässe die Schüler auf schriftlichen Antrag der Eltern vom Schulbesuch befreit werden können. (Antrag)

Für eine Vorverlegung des Urlaubs oder einer Verlängerung der Ferien gibt die Schulbesuchsverordnung keine Erlaubnis.

Vor allem familiäre Anlässe wie Hochzeiten, besondere Geburtstage (kein Kindergeburtstag im Europapark, sondern der Uropa wird 80) sind damit gemeint. Im Einzelfall gilt dies auch für die Teilnahme an Wettbewerben. Einen solchen Antrag richten sie bitte an die Klassenlehrer/innen.

Für manche Kinder gibt es Kuraufenthalte in Kliniken, auch dafür gibt es schulfrei. Die Schule benötigt allerdings dazu schriftliche Unterlagen, um die Freistellung aussprechen zu können. Dies genehmigt die Schulleitung.

  • Anfragen bis zu zwei Schultagen genehmigen die Klassenlehrerinnen,
  • Anfragen für mehr als zwei Schultage die Schulleitung.
  • Anfragen auf Befreiung vom Unterricht für Schultage direkt vor oder nach den Ferien, müssen an die Schulleitung gerichtet werden.  (s.u.)