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Informationsseite des Elternbeirats

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Möglichkeiten zur Mitwirkung der Eltern in der Schule. Darüber hinaus werden Klassenelternvertreter der einzelnen Klassen unserer Schule sowie die Elternbeiratsvorsitzenden vorgestellt.

Eine Mappe mit Informationen zu den Aufgaben als Elternvertreter steht für Sie hier bereit.

Beratung für Eltern. Was gibt es denn von der Schule für Beratungsangebote und welche gibt es im Zusammenhang von Schule und Elternhaus?

Zusätzlich gibt es noch eine "Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter" vom Kultusministerium.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern auf unserer Seite.

Vorsitzende des Elternbeirats der Schule: Sharda Schaaf
elternvertreter@grundschule-denzlingen.de

Stellvertreter: Diana Casar

 

Möglichkeiten der Elternmitwirkung


Das Grundgesetz regelt die Verteilung der Rechte und Pflichten von Eltern und Schule. Das Schulgesetz legt fest, dass die Schulen einen Erziehungs- und Bildungsauftrag haben. Die Bildung und Erziehung kann jedoch nicht getrennt werden. Deshalb ist eine konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften besonders wichtig. Dadurch erhält die Elternmitarbeit in der Schule eine bedeutende Rolle. Die Eltern übernehmen hier Verantwortung als Erziehungspartner in der Schule. Die Möglichkeiten der Elternmitwirkung in der Schule können gefördert und mitgestaltet werden durch Teilnahme an
 

1. Klassenpflegschaft (= alle Eltern und Lehrer der Klasse) (Elternabend)
 wählt den Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter
 

2. Elternbeirat (= alle Klassenelternvertreter zusammen)
 wählen den Elternbeiratsvorsitzenden und den Stellvertreter
 und die Mitglieder der Eltern in der Schulkonferenz
 

3. Schulkonferenz (= gemeinsames Gremium der Schule – Eltern und Lehrer zusammen)
In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher einer Klasse Klassenelternvertreter, die Elternvertretung der Schule Elternbeirat und der Elternsprecher der Schule Elternbeiratsvorsitzender. Der Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz.
Wenn Sie noch Fragen über diese Informationen oder Elternmitwirkung haben, können Sie sich an unsere Rektorin Frau Silke Siegmund bzw. an die  Elternbeiratsvorsitzende wenden. Falls Sie Wünsche und Anregungen zu unserer Seite haben, geben Sie diese gerne weiter über das Sekretariat der Schule.
Eine gute Schule lebt von der konstruktiven Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern.

 

1. Klassenelternvertreter/innen

Hinweis: Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung ist die Liste der Elternvertreter/innen hier nicht mehr verfügbar.

 

2. Elternbeirat

Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter sind Mitglieder des Elternbeirats.  Der Elternbeirat wählt wiederum aus seiner Mitte einen Elternbeiratsvorsitzenden, der die Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und gegenüber der Öffentlichkeit (Gemeinde, Verwaltung etc.) vertritt. 
Allgemeine Aufgaben sind;
• Interesse und Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung wahren und pflegen
• Gelegenheit zur Informationen/Aussprache schaffen
• Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten und der Schule unterbreiten
• Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse
• Mitgestaltung der Schulfeste
Der Elternbeirat wird von der Schule und dem Schulträger unterstützt.

 

3. Schulkonferenz

Die Schulkonferenz stellt eines der wichtigsten schulinternen Gremien für die Eltern dar. Es sind gleich viele Elternvertreter wie Lehrer in der Schulkonferenz vertreten. Eltern haben hier ein Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen. Sie hat als Aufgabe das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern. Die Schulkonferenz berät und beschließt über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind.
Der Schulkonferenz (Schk.) gehören an:
• die fünf gewählten Elternvertreter,
• der Elternbeiratsvorsitzende (=stellvertretender Vorsitzender der Schk.)
• die fünf gewählten Lehrervertreter
• die Schulleitung (= Vorsitzender der Schk.)