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Grundschulförderklassen

Die Grundschulförderklassen an der Grundschule sind eine öffentliche allgemeine Einrichtung und ein freiwilliges Angebot des Landes Baden Württemberg.

Welche Kinder können in die Grundschulförderklasse aufgenommen werden?

Kinder, die vom Alter her schulpflichtig, jedoch nicht schulfähig sind und deshalb für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, können aufgenommen werden.
Diese Kinder weisen verschiedenste Entwicklungsrückstände auf, wie z.B. ängstliche gehemmte Kinder; Kinder die im Umgang mit Gleichaltrigen Schwierigkeiten haben; konzentrationsschwache Kinder; Kinder mit geringer Lernbereitschaft; Kinder die mit Ordnung und Regeln Mühe haben; Kinder mit mangelnder Selbstkontrolle; motorisch unsichere Kinder; u.a.

Ziele der Grundschulförderklasse

Durch die gezielte Förderung und durch freies Arbeiten in einer altersgleichen Gruppe sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so begleitet werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich ist. Hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Klasse besondere Bedeutung zu. Sprachförderung, mathematisches Grundverständnis, Fertigkeiten im Umgang mit Stift und Schere, kreatives Gestalten, Sport und Spiel bilden die inhaltlichen Schwerpunkte. Durch die Möglichkeit in Kleingruppen zu arbeiten, kann das einzelne Kind intensiv gefördert werden. In enger Zusammenarbeit mit der Grundschule können die Kinder den Lernort Schule erfahren (Lehrerinnen/Lehrer-Stunden, Pause, Fachräume u.v.m.).

Die Aufnahme in die Grundschulförderklasse

Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter in Zusammenarbeit mit den Fachkräften in den Grundschulförderklassen, den Kooperationslehrerinnen und der Beratungslehrerin.
Es werden 15 bis höchstens 20 Kinder in einer Grundschulförderklasse aufgenommen.
Ein Wechsel in die Grundschulförderklasse ist grundsätzlich während des gesamten 1. Schuljahres möglich.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme, besonders bei einem Überhang an Meldungen, werden Schulfähigkeitsuntersuchungen, Beobachtungen von Eltern und der Kindergärten herangezogen.

Für auswärtige Kinder:

Die Kinder müssen an der Grundschule in ihrem Ort angemeldet werden. Dort können die Eltern einen Antrag auf Zurückstellung abgeben. Nach der Zurückstellung des Kindes durch die Schulleitung der zuständigen Schule meldet die Schulleitung die Kinder für die Grundschulförderklasse in Denzlingen an. Dann wird in Denzlingen entschieden, ob eine Aufnahme möglich ist.  

Rahmenbedingungen (Fachkräfte, Stundenplan, Beförderung)

Die Kinder haben eine Erzieherin als Klassenlehrerin. Von der Erzieherin werden sie im Rahmen des Stundenplans gefördert und begleitet. Lehrkräfte der Grundschule kommen zusätzlich zur Unterstützung der Kinder in die Klasse.
Täglich haben alle Kinder von 8.35 Uhr bis 12.10 Uhr Unterricht. Die Randstunden von 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr und/oder von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr werden für Kleingruppenförderung an festgelegten Tagen genutzt. Mit den Eltern wird besprochen, wann die Kinder an diesen Stunden teilnehmen.
Die Kinder können bei Bedarf in der Kernzeit der Schule - (7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und 12.10 Uhr bis 13.30 Uhr; Platzsicherheit gegeben), im Hort der AWO - bei der Schule - (12.10 Uhr bis 17.00 Uhr; freie Plätze stehen ggf. nur begrenzt zur Verfügung) angemeldet werden.
Die Kinder aus Glottertal, Vörstetten, Reute und Sexau sowie die Kinder aus Denzlingen mit einem längeren Schulweg, haben die Möglichkeit mit dem Schulbus zu fahren. Hierfür muss eine Regiokarte gekauft werden. Am Ende des Schuljahres kann eine Kostenrückerstattung beantragt werden, wodurch sich der Monatsbeitrag reduziert. Den Antrag bearbeitet der Schulträger (Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 110, 79211 Denzlingen).
Ihre Fragen zur Grundschulförderklasse beantworten wir Ihnen gerne am „Tag der offenen Tür“ und im Rahmen der Anmeldung.

Kontakt und weitere Informationen

gfk@grundschule-denzlingen.de

Infoflyer der Grundschulförderklasse

Die Grundschulförderklasse ist eine Einrichtung für schulpflichtige Kinder mit Entwicklungsrückständen, um diesen Kindern eine erfolgreiche Grundschulzeit zu ermöglichen. Sie ist keine Vorschule für „Kann-Kinder“. Für Kinder, die im Monat Oktober, November und später geboren sind, gibt es keine Aufnahme in der Grundschulförderklasse.